Vorteile Privatpatient

Vorteile für den Arzt bei der Behandlung eines privat versicherten Patienten

Viele Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ärgern sich häufig darüber, dass privat versicherte Patienten deutlich kürzere Wartzeiten zu ertragen haben, selbst wenn das Wartezimmer komplett gefüllt ist. Was ist also der Grund für die bevorzugte Behandlung von Privatversicherten? Zum Einen kann der behandelnde Arzt erheblich größere Gewinne bei der Behandlung eines „Privatpatienten“ erzielen. In der Regel verdient der Arzt sogar das Doppelte bis Dreifache im Vergleich zur Behandlung eines „Kassenpatienten“. Des Weiteren erhält der Arzt die Bezahlung für die Behandlung nicht durch die private Krankenversicherung, sondern durch das Mitglied selbst, und das in jedem Fall sehr zeitnah, auch wenn es eine nicht anerkannte Leistung, oder eine Behandlung außerhalb des Tarifs des Privatversicherten war, denn der Arzt kann die Kosten beim Patienten selbst direkt einklagen und wird den Prozess mit Sicherheit für sich entscheiden. Doch auf diese Weise werden überflüssige Behandlungen und ein „Missbrauch“ von nicht benötigten oder sogar fast ungetesteten bzw. nicht als wirksam anerkannten Medikamenten unterstützt.

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Einige Kritiker sagen über die private Krankenversicherung, dass die Mitglieder als moderne Versuchskaninchen benutzt werden, da sie jede Therapie mitmachen und jedes Medikament ohne nachzufragen nehmen, durch das blinde Vertrauen zu den Ärzten, in dem Glauben, dass diese immer nur das Beste für sie wollen.  Natürlich kann man trotz dieser Vermutungen nicht jeden Patienten einer privaten Krankenversicherung als Versuchskaninchen bezeichnen, denn es gibt auch immer noch Ärzte, die nicht darauf aus sind, die Patienten auszunutzen und möglichst viel Gewinn bei ihrer Behandlung zu machen. Einige Ärzte wollen den Patienten tatsächlich nur helfen und verabreichen die tatsächlich nötigen und qualitativ hochwertigen Medikamente. Und auch dies ist ein weiterer Vorteil gegenüber den gesetzlich Versicherten. Kollektive Budgets schränken die Ausstellung von Rezepten und die Behandlung von Mitgliedern einer GKV ein. Das heißt, dass ein Arzt nicht beliebig viele Rezepte ausstellen kann, bzw. nicht jedes der ausgestellten Rezepte von der Krankenkasse erstattet bekommt. Er zahlt so aus eigener Tasche die Behandlung eines gesetzlich versicherten Patienten, sobald er das kollektive Budget ausgeschöpft hat.