Vorteile der Privaten Krankenversicherung

19. Januar 2012

Derzeit machen mit Blick auf die Private Krankenversicherung Meldungen zu einem massiven Beitragsanstieg auf sich aufmerksam. Zahlreiche Versicherer haben zum 1. Januar 2012 die Beiträge der eigenen Tarife deutlich angehoben. Je nach Tarif und Versicherer fielen die Beitragssteigerungen für die Verbraucher sehr unterschiedlich aus. Nach Erklärungen vom Bund für Versicherte mussten einzelne Mitglieder in der privaten Krankenversicherung Beitragssteigerungen von 40 Prozent oder mehr hinnehmen. Bereits im vergangenen Jahr haben viele Versicherer ihre Preise deutlich angehoben. Hintergründe zur privaten Krankenversicherung zeigen immer wieder, dass auch die privat Versicherten nicht vollends vor Beitragssteigerungen bewahrt sind. Für viele hat sich die PKV in der Vergangenheit auch zur Kostenfalle entwickelt. Grundsätzlich ist die Rückkehr in die gesetzlichen Krankenkassen nur schwer möglich.

So können PKV Mitglieder nur dann problemlos wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn eine Versicherungspflicht vorliegt. Diese ist an das jährliche Einkommen gebunden. Die Kategorie: Krankenversicherungen bleibt für viele Verbraucher auch weiterhin ein eher undurchsichtiges Thema. Dabei zeigt sich bei einem Vergleich von gesetzlicher und privater Krankenversicherung deutlich, dass beide Systeme ihre Vor- und Nachteile haben. Die privaten Krankenversicherungen können in Deutschland vor allem mit sehr starken Leistungen überzeugen. Die Leistungen der PKV können auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers abgestimmt werden.

Demnach hat der Versicherte in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich die Möglichkeit auf einzelne Leistungsbestandteile zu bestehen. Des Weiteren kann er gewisse Leistungen aber auch ausschließen. Ein weiterer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist der Aspekt, dass die Versicherten Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen können. Dies ist in erster Linie durch die unterschiedlichen Leistungen möglich. Die ausgewählten Leistungen wirken sich direkt auf die Beiträge aus. Durch einen Verzicht auf gewisse Leistungen können die Beiträge minimiert werden. Des Weiteren haben die Mitglieder der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit einen Selbstbehalt zu wählen. Auch durch diesen können die monatlichen Beiträge minimiert werden.

Bei der privaten Krankenversicherung können die Verbraucher aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Tarifen wählen. Mit den verschiedenen Tarifen versuchen die Versicherer in erster Linie auf die unterschiedlichen Wünsche der potenziellen Versicherungsnehmer einzugehen. Verbraucher sollten sich aber auch vor Augen halten, dass sie durch die Wahl des Tarifs die Weichen für die künftige Entwicklung stellen. Grundsätzlich sollte bei ausgesprochen günstigen Tarifen besonders viel Vorsicht mit von der Partie sein. Diese Tarife entwickeln sich häufig zu Kostenfallen und gehen für die Mitglieder mit erheblichen Beitragssteigerungen einher. In der privaten Krankenversicherung ist auch nach Abschluss eines PKV Tarifs der Tarifwechsel möglich. Dies bietet sich beispielsweise bei Beitragssteigerungen an.

Selbständigkeit mit Franchising

7. Oktober 2011
Raus aus dem Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit - davon träumen wohl viele. Um sich diesen Traum zu verwirklichen gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man hat die zündende Idee und setzt seine eigene Geschäftsidee um oder man vertraut mit Franchising auf ein bereits erprobtes, markttaugliches Geschäftsmodell. Während der Franchisegeber die Planung, Durchführung und Kontrolle eines erfolgversprechenden Betriebstyps übernimmt, setzt der Franchise-Nehmer das Geschäftskonzept an seinem Standort selbständig um. Im Franchising fallen dabei Lizenzgebühren an, die der Franchisenehmer dem Franchisegeber entrichten muss. Der Vorteil von Franchising: das Unternehmensrisiko wird im Gegensatz zur Umsetzung seiner eigenen Geschäftsidee deutlich minimiert.

Franchisenehmer und PKV

Als Franchisenehmer können Sie sich genau wie ein Selbständiger bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Leistungen und Beiträge der verschiedenen Versicherer unterscheiden sich deutlich außerdem gibt es spezielle Tarife für Selbständige. Häufig wählen Selbständige relativ geringen Beitrag, da Sie als Selbständiger den gesamten Versicherungsbeitrag zu zahlen haben. Ausnahmen könnte hier sein, wenn Sie als Franchisenehmer eine GmbH gründen.

Franchising: Vorteile und Nachteile

Dies ist aber nur ein Vorteil von Franchising. Besonders vielversprechend im Franchising ist, dass die Markteintrittsbarrieren viel geringer sind. Da sich die Marke des Franchising-Systems bereits einen Namen am Markt gemacht hat, ist es viel einfacher die Produkte oder Dienstleistungen auch an seinem Standort an den Kunden zu bringen. So hat man durch Franchising die Möglichkeit, sofort richtig durchstarten zu können. Weiters kann der Franchise-Nehmer auf bewährte Vorgehensweisen vom Franchise-Geber sowie wichtige Unterlagen zum Kommunikations- und Marketingkonzept zurückgreifen. Bei diversen Problem im Franchising steht der Franchising-Geber stets zur Seite und berät den neuen Franchise-Nehmer. Insgesamt ist somit die Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Existenzgründung mit Franchising wesentlich höher als mit einer eigenen Geschäftsidee. Dies liegt auch darin, dass die Kreditwürdigkeit bei Banken durch Franchising erhöht wird, da das Unternehmensrisiko ja geringer ist. Der einzige Nachteil von Franchising ist wahrscheinlich, dass man laufend Gebühren zahlen muss. Neben einer einmaligen Franchising-Gebühr sind laufende Lizenz- und Werbegebühren zu entrichten. Ob Franchising oder ein bestimmtes Franchising System wirklich der beste Weg für sie ist, sich selbständig zu machen, können nur Sie selbst entscheiden. Am besten Sie stellen die Vorzüge des Franchising-Systems mit den realen Umsätzen und Kosten an ihrem Standort gegenüber. Auch ein Gespräch mit anderen Franchise-Nehmer über deren Erfahrungen mit dem vorliegenden Franchising-System empfiehlt sich. Auf der Franchisemesse können Sie kostenlos Informationen zu vielen Franchise-Systemen vergleichen.

PKV oder Zusatzversicherung?

26. September 2011
Im Gesundheitswesen werden die Leistungen immer weiter zurück gefahren. Praxisgebühren und Zuzahlungen für Medikamente sind nur zwei Beispiele. Die meisten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse haben keine Wahl, der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist oft leider nicht möglich. Immer interessanter wird daher für viele Deutsche eine private Zusatzversicherung. Jede Versicherungsgesellschaft die eine private Krankenversicherung anbietet (das sind über 50) bietet auch mehrere Zusatzversicherungen an. Hinzu kommen Paketlösungen: Man schließt mehrere Zusatzversicherungen zusammen ab, der Vorteil ist, dass man günstigere Beiträge zahlt, als wenn man eine private Zahnzusatzversicherung und eine Zusatzversicherung für Ein- und Zweibettzimmer oder eine Zusatzversicherung für Hilfsmittel abschließt. Eine weitere Möglichkeit sind Versicherungen, die aus einer Kooperation der gesetzlichen Krankenversicherung mit Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft angeboten werden und zum Teil mit sehr preiswerten Beiträgen werben. Eine private Zahnzusatzversicherung mit einem Beitrag von 3,50 € für einen Erwachsenen scheint auf den ersten Blick eine gute Entscheidung zu sein. Die Leistungen für Zahnersatz der gesetzlichen Krankenversicherungen sind genau genommen nur eine Teilkaskoleistung. Für Implantate oder Goldinlays wird ebenfalls nur der Betrag gezahlt, der für eine Brücke gezahlt werden würde. Aus diesem Grund haben viele Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse das Interesse eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Aber auch die Anbieterseite hat reagiert, was private Zahnzusatzversicherungen angeht. Der Versicherungsmarkt ist gelinde gesagt überflutet, was den Handel mit privaten Zahnzusatzversicherungen betrifft. Es gibt mehrere Arten eine Versicherung abzuschließen, die mögliche Zuzahlungen beim Zahnarzt übernimmt. Der erste Eindruck ist zwar meistens wichtig, beim Abschluss einer Versicherung lohnt es sich aber, noch einmal genauer hinzusehen. Nimmt man einen dieser Tarife unter die Lupe, wird im Fall einer Behandlung ein Zuschlag von 30 % gezahlt? Die Frage ist, auf was wird dieser Zuschlag gezahlt? Für diese Versicherung sind die Kosten im Fall einer medizinisch notwendigen Versorgung maßgeblich, nicht die Kosten die für eine Keramikfüllung oder ein Implantat. Bei einer Erstattung von 30 % würden immerhin noch 20 % Kosten aus eigener Tasche zu zahlen sein. Für wenige Euro mehr im Monat zahlt eine hochwertige Zahnzusatzversicherung 80- 100 % Zuschuss zu einem hochwertigen Zahnersatz. Ingesamt kann von einer Zahnzusatzversicherung die 20- 40 Prozent der Kosten übernimmt abgeraten werden.

Vermögensschadenhaftpflicht und berufliche Tätigkeit

22. September 2011

Alle Personen und Firmen, bei denen aus ihrer beruflichen Tätigkeit, sei es durch fehlerhaftes Einschätzen von Situationen oder Versehen, Vermögensschäden resultieren können, ist eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung oft vorgeschrieben. Dem Grunde nach ist eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung eine Berufshaftpflichtversicherung, die jedoch nur Vermögensschäden absichert. Firmenversicherungen können auch im Paket abgeschlossen werden.

Daher sind im Leistungskatalog der Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen auch nur Vermögensschäden beinhaltet wie z. B. Schäden, die durch fehlerhafte Beratung, Schäden, die durch fehlerhafte Begutachtung, Prüfung, Verwaltung, Vollstreckung, Beurkundung, durch Tätigkeiten, die durch Verletzung der Aufsicht oder Schäden, die durch Verjährung von Ansprüchen aus Gewährleistung und andere Schäden. Der detaillierte Leistungskatalog ist beim Angebot der Versicherungen meist enthalten.

Wichtig ist, dass man weiß, dass die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nur das finanzielle Risiko bezüglich der Schadensersatzansprüche abdeckt. Vor der Leistung werden die Ansprüche der bzw. des Geschädigten auf ihre Rechtmäßigkeit sowie nach den rechtlichen und gesetzlichen Grundsätzen geprüft. Das gilt auch für die Höhe der Schadensersatzforderung. Die Vermögensschadenshaftpflicht ist für Selbständige, Freiberufler und Firmen eine Zusatzversicherung zur Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, wobei die Deckungssumme der Vermögensschadenshaftpflicht bedeutend höher angesetzt ist. Eine Gewerbeversicherung abzuschließen bedarf einem Gewerbeversicherung Vergleich.

Sachschäden und Personenschäden sind im Leistungskatalog nicht enthalten, denn die Vermögensschadenshaftpflicht sichert nur echte Vermögensschäden ab. Vermögensschäden resultieren oft durch falsche oder fehlerhafte Beratung, meist bei Geldanlagen oder Immobilien. Kleine Fehler bei einer Beratung, wenn es um Geld oder Immobilien bzw. Vermögen geht, können im Endeffekt viel Geld kosten bzw. einen Vermögensschaden anrichten.

Krankenversicherung Gegenüberstellung: wird immer wichtiger

20. September 2011
Im Netz gibt es Angebote für private Krankenversicherungen ab 59 Euro. Für so einen geringen Preis kann eine Krankenkasse keine angemessenen Leistungen anbieten. Denn selbst bei privaten Krankenversicherungen gilt, dass Qualität mit immensen Kosten gekoppelt ist. Kunden werden von Anbietern, die sich selbst "Verbraucherzentrale" nennen zu einem Wechsel beflügelt.
Wenngleich ein Wechsel in der Privaten Krankenversicherung problemlos ist, sollte davor auf jeden Fall ein  Krankenversicherungsvergleich  gemacht werden. Die vorschnelle Vertragsauflösung der bisherigen Krankenversicherung kann verhängnisvolle Folgen für einen Versicherten haben, da ausnahmslos eine neuerliche Gesundheitsprüfung bei der neuen Versicherung stattfindet. Je nach Vorerkrankungen kann es beim neuen Anbieter dann schließlich zu erhöhten Beiträgen bzw. selbst zu Leistungsausschlüssen kommen. Ein niedrigerer Beitrag hat somit keinerlei Wert mehr, wenn man hierfür immense Einbußen im Versicherungsschutz dulden muss. Wer später merkt, dass der neue Versicherungsschutz wesentlich unzureichender ist als der vorherige, darf sich keine großen Hoffnungen machen, vom ehemaligen Versicherer wie gehabt zu den alten Konditionen aufgenommen zu werden. Im Grunde wird später ein Basistarif angepriesen, der bedeutsame Einschränkungen im Versicherungsschutz hat. Darum ist ein Versicherungsvergleich vor dem Wechsel von außerordentlicher Bedeutsamkeit. Kann man aber nicht in die private Krankenversicherung wechseln, so lohnt sich auch eine Zusatzversicherung.

Krankenversicherung: Leistungen beachten

Kunden schenken den Leistungen ihrer Versicherung oft keineswegs genug Beachtung. Folglich kann das zu immensen unerwarteten Kosten kommen. Ist jemand beispielsweise mit dem Primärarztprinzip abgesichert, geht aber ohne Überweisungsschein direkt zu einem Facharzt und da wird festgestellt, dass er an einer chronischen Krankheit leidet, auf diese Weise das ernste Konsequenzen haben. Die private Krankenkasse kommt in jenem Fall nur für 80 % der Behandlungskosten auf. Auf Grund des Primärarztprinzips muss der Versicherte allein aufgrund einer fehlenden Überweisung also 20 % der Behandlung selber zahlen. Auch die Zahnzusatzversicherung kann Ersparnisse bringen für den Verbraucher.

Annahmerichtlinien der privaten Krankenversicherung

8. Juli 2011

Annahmerichtlinien regeln die versicherbaren Risiken und Berufe, sowie die Ausschlusskriterien der privaten Krankenversicherung. Die Versicherer verfügen über unterschiedliche Richtlinien, welche aber den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen müssen. D.h. die Voraussetzungen einer Annahme des Versicherungsantrages können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen von Gesellschaft zu Gesellschaft ein wenig voneinander abweichen. Die versicherten Risiken werden durch die Annahmerichtlinien gesteuert. Inhalte dieser Richtlinien sind z.B. versicherter Personenkreis, Versicherungsfähigkeit bestimmter Berufsgruppen, nicht versicherbare Vorerkrankungen oder Ausschlusskriterien.

Nichtversicherbarer Personenkreis

In der privaten Krankenversicherung können Personen mit risikoreichen Berufen wie z.B. ein Objektschützer nicht versichert werden. Bei den meisten Krankenversicherungen gehört diese Berufsgruppe zum Ausschlusskriterium des Versicherungsschutzes. Verschiedene Vorerkrankungen sind in den Annahmerichtlinien festgehalten, die ebenfalls zu Ausschluss oder einer Ablehnung der Krankenversicherung führen. Es gibt Versicherer mit Ausnahmeregelungen, die einer gesonderten Überprüfung des Gesundheitszustandes bedürfen und dem Antragsteller mit schwerer Krankheit Versicherungsschutz gewähren. Wenn eine solche Regelung getroffen wurde erhält der Versicherte einen Risikozuschlag auf den Beitrag oder einen Ausschluss der Krankheit. Das Risiko muss für die Versicherungsgesellschaft kalkulierbar sein.

Besondere Regelungen der Annahmerichtlinien für Zahnersatz und andere Leistungen

Krankenversicherer lehnen in der Regel Personen ab, denen mehr als fünf Zähne fehlen. Diese Regelung gilt für die private Krankenvollversicherung. Pro fehlenden Zahn wird ein Risikozuschlag verlangt, der monatlich auf den Versicherungsbeitrag draufgeschlagen wird. Bei bereits vorhandenem Zahnersatz, wozu auch eine Teilprothese zählt, gibt es keine Leistungseinschränkung des Krankenversicherers. Paradontosebehandlungen, die vor Antragstellung der privaten Krankenversicherung begonnen wurden, können zum Leistungsausschluss führen. In der Regel muss der Versicherte bei vorhandenen Vorerkrankungen einen Krankenhausentlassungsbericht bei Antragstellung der Krankenvollversicherung vorlegen. Übergewichtige haben Risikozuschläge, je nach Höhe des Übergewichtes, auf den monatlichen Beitrag zu entrichten. Ist der Kunde nach einer bestimmten Zeit nicht mehr übergewichtig, kann der Risikozuschlag auf Antrag bei der Krankenversicherung wieder entfallen. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass ein Krankenversicherung Wechsel nicht ohne Versicherungsvergleich erfolgt. Weiter Details zum Versicherungsvertrag sind ebenfalls in den Annahmerichtlinien geregelt. Diese Richtlinien werden für jede einzelne Versicherungsparte bei jeder Gesellschaft festgelegt und können von Gesellschaft zu Gesellschaft voneinander abweichen, müssen aber den gesetzlichen Regelungen entsprechen.