PKV Hartz-IV
Kostenübernahme der PKV-Beiträge bei Hartz-IV Beziehern
Zumindest vorerst können
Hartz-IV Bezieher mit der vollständigen Kostenübernahme ihrer PKV Beiträge rechnen, wenn vor der Arbeitslosigkeit eine private Krankenversicherung unterhalten wurde. Das stellte das Sozialgericht Gelsenkirchen in einem Eilbeschluss fest. Da privat Krankenversicherten seit 2010 der Weg von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse auch bei Arbeitslosigkeit versperrt bleibt, hätten diese sonst mit einer erheblichen Mehrbelastung im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten Hartz-IV Empfängern rechnen müssen. Ein
KV Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung war 2009 nach erfolgter Arbeitslosigkeit noch möglich. Arbeitslose Hartz-IV Empfänger sind jedoch angehalten, eine möglichst
günstige PKV abzuschliessen. Deswegen ist der Wechsel in diesem Fall in einen PKV Basistarif bei jeder Krankenkasse möglich. Der Basistarif gleicht im Umfang der Leistungen einem gesetzlichen Krankenkassentarif. Die
PKV Tarife und Leistungen sollten trotzdem verglichen werden. Auch im Bereich der Basistarife gibt es Preisunterschiede.